Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Donzdorf findest du hier .
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Wer? Alle Jugendlichen der DLRG Württemberg, Baden und Sachsen. Du solltest mindestens 13 Jahre alt sein.
Wann? Freitag, 10. Oktober 2025, Treffpunkt um 16:00 am Rewe Parkplatz. Ende 12. Oktober 2025, ca. 15.00 Uhr am Rewe Parkplatz.
Wo? Im Immanuel-Kant-Gymnasium Tuttlingen (Mühlenweg 15, 78532 Tuttlingen)
Was ist da los? Auf dich warten jede Menge Spaß, Fortbildungen & Workshops, Aktionen, Sport, coole Abendveranstaltungen, viele nette Leute und noch vieles mehr!
Kosten? 85 Euro und ggf. 10 € für ein TShirt und/oder 27 € für einen Hoodie.
Dafür gibt's? Zweieinhalb erlebnisreiche Tage mit zwei Übernachtungen inkl. Vollverpflegung und (antialkoholischer) Getränke.
Mitbringen?
T-Shirt / Hoodie:
In diesem Jahr könnt ihr auch wieder ein T-Shirt und/oder einen Hoodie bestellen. Ein T-Shirt bekommt ihr für 10 € (Größen XS-3XL), ein Hoodie (Kapuzenpullover) kostet 27 € (Größen 2XS-2XL). Einfach die gewünschte in der Anmeldung ankreuzen.
Absagen:
Bei Absagen bis spätestens 12.09.25 berechnet die DLRG Jugend LV Württemberg eine Verwaltungspauschale von 10 € pro Teilnehmendem. Bei Absagen danach werden die vollen Teilnahmegebühren fällig. Bereits bestellte T-Shirts und Hoodies können nur bis zum 12.09.25 storniert werden. (Ausnahme: im Krankheitsfall unter Vorlage eines ärztlichen Attests).
Bitte beachtet:
dass diese Veranstaltung nicht von der DLRG Donzdorf durchgeführt wird. Das ist ein Angebot des LV Württembergs. Wir werden dort nur als eure Betreuer mitkommen und die Fahrt übernehmen.
Den Erziehungsberechtigten ist bekannt, dass die Teilnehmenden im Rahmen des Programms des Landesjugendtreffens freie Zeit haben, in der sie, nach Abmeldung bei einer*m zuständigen Betreuer*in, in Dreiergruppen selbständig und ohne direkte Aufsicht auf dem Gelände unterwegs sein dürfen. Für abhanden gekommene Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Sollte eine medizinische Behandlung eines Teilnehmenden notwendig werden, sind die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass zunächst medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden darf und sie ggfs. erst anschließend informiert werden.
Bei grober Missachtung der Anweisungen der betreuenden Person, oder der Veranstaltungsleitung, oder bei Missachtung des Jugendschutzgesetzes können die Teilnehmenden auf eigene Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden. Eine teilweise oder vollständige Erstattung der Teilnahmegebühren erfolgt in diesem Fall nicht!
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