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Zentraler Wasserrettungsdienst Küste (ZWRD-K)

Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen – die Wasserretter der DLRG. Sie wachen an den Badestränden im Küsten- und Binnenbereich, behalten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen ein, wenn jemand in Not gerät. Welche Aufgaben unsere Wasserretter übernehmen, wie du selbst zum Lebensretter wirst sowie alles Wichtige zum Wasserrettungsdienst der DLRG erfährst du hier.

 

Was bedeutet Wasserrettung?

Der Begriff Wasserrettung meint grundsätzlich alle Hilfsmaßnahmen bei Notfällen am und im Wasser, also bei Bade-, Boots- und Eisunfällen. Die Rettung von Personen und Tieren erfolgt an und in stehenden sowie fließenden Gewässern - auch im Winter bei Eis.

In Deutschland übernimmt meist die DLRG den Wasserrettungsdienst (kurz WRD), lokal sind teilweise auch die anderen Hilfsorganisationen beteiligt. Die Einsatzkräfte der jeweiligen Wasserrettungsorganisation werden hierzulande sowohl an Flüssen und Binnenseen als auch an der Küste der Nord- und Ostsee eingesetzt.

 

Welche Aufgabe hat der Wasserrettungsdienst?

In erster Linie hat der Wasserrettungsdienst die Aufgabe, Mensch und Tier im Notfall aus der Wassergefahr zu retten. Die Einsatzkräfte beziehungsweise Rettungsschwimmer und Wasserretter wachen an verschiedenen Einsatzorten über die Sicherheit von Badegästen und Wassersportlern. Sie übernehmen ebenfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen, die in unmittelbarer Nähe zum Wasser notwendig sind.

Um die jeweiligen Hilfsmaßnahmen erfolgreich durchführen zu können, zählt auch die Organisation und Koordinierung von ausgebildeten Einsatzkräften und wichtigem Einsatzmaterial zur Aufgabe des Wasserrettungsdienstes.

 

Die Organisation des Wasserrettungsdienstes

Der Wasserrettungsdienst kann grundsätzlich in Selbstverantwortung, im privaten oder im öffentlichen Auftrag durchgeführt werden.

  • Wasserrettungsdienst in Selbstverantwortung: Überall dort, wo kein öffentlicher Auftrag vorliegt, zum Beispiel von einer Kommune, und auch keine Privatperson einen Auftrag erteilt hat, übernimmt der Wasserrettungsdienst seine Aufgaben in Selbstverantwortung.
  • Wasserrettungsdienst im öffentlichen Auftrag: An Badegewässern und Binnengewässern wacht der Wasserrettungsdienst meist im öffentlichen Auftrag. Dieser ist entweder gesetzlich geregelt oder wird von Kommunen oder Zweckverbänden erteilt.
  • Wasserrettungsdienst im privaten Auftrag: In Schwimmhallen oder Freibädern übernehmen die Einsatzkräfte der Wasserrettungsorganisation die Wachaufgaben in der Regel im privaten Auftrag.
     

Der Wasserrettungsdienst der DLRG

Der Wasserrettungsdienst wird von der DLRG eigenständig organisiert und durchgeführt. Hierzu gehören zum Beispiel die Wasserrettungsstationen an Seen und Flüssen im Binnenland sowie an den Küsten beziehungsweise die Aufsicht in Schwimmbädern oder auch der Zentrale Wasserrettungsdienst Küste (ZWRD-K). Die Bewachung von Wasserflächen ist davon abhängig, ob die örtliche Gliederung diese in Selbstverantwortung übernimmt oder ein privater beziehungsweise öffentlicher Auftrag vorliegt. Es sind folglich nicht alle Gewässer bewacht!

Qualifizierung für den Wasserrettungsdienst

Der Wasserrettungsdienst umfasst viele verschiedene Aufgaben. Für unsere Mitglieder gibt es dementsprechend zahlreiche Möglichkeiten, sich mit der passenden Qualifikation zu engagieren. Um als Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst eingesetzt zu werden, muss jedoch mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber vorliegen. Die weitere Ausbildung umfasst die folgenden Qualifikationen:

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